Kosten Einsätze der Feuerwehr eigentlich Geld? Und wenn ja, sind alle Einsätze kostenpflichtig? In einer Führungskräftefortbildung erhielten die Gruppen- und Zugführer der Feuerwehr Rastatt einen Überblick über die Antworten auf diese Fragen.

Marc Unger, der zu diesem Thema auch Verwaltungsmitarbeiter schult und selbst viele Jahre Kommandant einer Feuerwehr war, erläuterte anhand vieler praktischer Beispiele die rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese leiten sich größtenteils aus dem Feuerwehrgesetz ab: In Abhängigkeit von der Einsatzart, gerade aber auch von der Ursache des Schadenereignisses schreibt dieses fest, ob die Leistungen der Feuerwehr kostenpflichtig sind und von einer Kommune als Träger in Rechnung gestellt werden müssen oder nicht. Darüber hinaus gibt es weitere Rechtsgrundlagen, z.B. wenn die Feuerwehr andere Behörden unterstützt.
Die Abrechnung der Einsätze ist natürlich nicht Aufgabe der ehrenamtlichen Helfer. Mit der Fortbildung sollte jedoch das Bewusstsein geschärft werden, ob ein Einsatz kostenpflichtig sei kann, und welche Informationen nach einem Einsatz von der Verwaltung für eine Bearbeitung benötigt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.