Die ersten beiden neuen Wechselladerfahrzeuge wurden in Augenschein genommen. Sie befinden sich aktuell bei einer Fachfirma und werden mit der Hakenanlage ausgestattet. Sie sollen bis Ende des Monats zum Feuerwehr-Ausbauer gehen.
Das dritte Fahrgestell wird später folgen, da dies noch mit einer Seilwinde ausgestattet wird.
Zweimal Bronze, so die diesjährige Ausbeute beim Leistungsabzeichen 2025 in Niederbühl.
In den letzten Monaten übten 14 Kameradinnen & Kameraden der Feuerwehr Rastatt mehrmals in der Woche, um für das Leistungsabzeichen Bronze gut vorbereitet zu sein.
In der Prüfung zahlte sich dies aus und beide Gruppen bewältigten den Parcour in der vorgegebenen Zeit und unter Einhaltung der Fehlerpunkte.
Alle Teilnehmer dürfen nun mit Stolz das bronzene Leistungsabzeichen tragen, das Grundlage zur weiteren Ausbildung zum Truppführer ist.
Innerhalb der letzten zweieinhalb Wochen bewältigten 14 Feuerwehrangehörige die Truppmann Teil 1- Ausbildung sowie den Sprechfunklehrgang auf dem Gelände der Feuerwache in Rastatt.
Alle Lehrgangsteilnehmer der Feuerwehren Gernsbach, Weisenbach, Gaggenau, Rastatt, Bietigheim, Elchesheim-Illingen, Bühl und Baden-Baden konnten mit Erfolg die Ausbildung abschließen. Dabei lag die Altersspanne zwischen 18 und 61 Jahren.
Grundausbildung 2025
Grundausbildung 2025
Für den Vollzeitlehrgang werden die Teilnehmer von ihren Arbeitgebern freigestellt. Innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne kann so das Grundgerüst für die Feuerwehrtätigkeit in einer Freiwilligen Feuerwehr vermittelt werden. Für Quereinsteiger bedeutet dies jedoch sehr viel neues Wissen aufzunehmen und praktisch umzusetzen. Leitern stellen, Löschrohre vornehmen, sich aus acht Meter Höhe am Seil selbst retten, Unfall-PKWs mit hydraulischen Rettungsgeräten bearbeiten oder die Versorgung von Notfallpatienten, um nur einige Bereiche zu nennen, stehen auf dem Ausbildungsplan.
Das Fazit der Teilnehmer „anstrengend, aber gut“.
Die Feuerwehren gratulieren und freuen sich über ihre neuen Einsatzkräfte, die das Ehrenamt Feuerwehr unterstützen.
Kosten Einsätze der Feuerwehr eigentlich Geld? Und wenn ja, sind alle Einsätze kostenpflichtig? In einer Führungskräftefortbildung erhielten die Gruppen- und Zugführer der Feuerwehr Rastatt einen Überblick über die Antworten auf diese Fragen.
Marc Unger, der zu diesem Thema auch Verwaltungsmitarbeiter schult und selbst viele Jahre Kommandant einer Feuerwehr war, erläuterte anhand vieler praktischer Beispiele die rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese leiten sich größtenteils aus dem Feuerwehrgesetz ab: In Abhängigkeit von der Einsatzart, gerade aber auch von der Ursache des Schadenereignisses schreibt dieses fest, ob die Leistungen der Feuerwehr kostenpflichtig sind und von einer Kommune als Träger in Rechnung gestellt werden müssen oder nicht. Darüber hinaus gibt es weitere Rechtsgrundlagen, z.B. wenn die Feuerwehr andere Behörden unterstützt.
Die Abrechnung der Einsätze ist natürlich nicht Aufgabe der ehrenamtlichen Helfer. Mit der Fortbildung sollte jedoch das Bewusstsein geschärft werden, ob ein Einsatz kostenpflichtig sei kann, und welche Informationen nach einem Einsatz von der Verwaltung für eine Bearbeitung benötigt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.
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